Leistungsspektrum
Unsere Arbeitsbereiche umfassen die Beratung und Planung sämtlicher technischen Anlagen eines Gebäudes gemäß Kostengruppe 400 der DIN 276, als da wären:
- KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
- KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
- KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
- KG 440 Elektrische Anlagen
- KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
- KG 460 Förderanlagen
- KG 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
- KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation
- KG 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
- KG 550 Technische Anlagen in Außenanlagen und Freiflächen
Zu den darüber hinausgehenden speziellen Angeboten gehören:
- Planung von Leitungstrassen einschließlich des Genehmigungsverfahrens
- Konzeption und Planung von Daten- und Informationsnetzen
- Gutachtertätigkeit auf dem Gebiet der Heizungstechnik, Sanitärtechnik und Lüftungstechnik
Die Beratung erfolgt auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Sie umfasst folgenden Aufgabenumfang für die vorgenannten Kostengruppen:
Aufklappbare Texte
1. Grundlagenermittlung
- Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Benehmen mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner, insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen
Zusammenfassen der Ergebnisse - Systemanalyse (Klären der möglichen Systeme nach Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeit und Durchführbarkeit)
- Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse für energiesparendes und umweltverträgliches Bauen
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
- Analyse der Grundlagen
- Erarbeiten eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen
- mit skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung
- Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für jede Anlage
- Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
- Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
- Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
- Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse
- Durchführen von Versuchen und Modellversuchen Untersuchung zur Gebäude- und Anlagenoptimierung hinsichtlich Energieverbrauch und Schadstoffemission (z.B. S02, NOx)
- Erarbeiten optimierter Energiekonzepte
3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
- Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf
- Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
- Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung
- Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen)
- Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
- Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
- Erarbeiten von Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für die Zentrale Leittechnik
- Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
- Detaillierter Vergleich von Schadstoffemissionen
- Betriebskostenberechnungen
- Schadstoffemissionsberechnungen
- Erstellen des technischen Teils eines Raumbuchs als Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners
4. Genehmigungsplanung
- Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden
- Zusammenstellen dieser Unterlagen
- Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
5. Ausführungsplanung
- Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung
- Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen)
- Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
- Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse
- Prüfen und Anerkennen von Schalplänen desTragwerksplaners und von Montage- und Werkstattzeichnungen auf Übereinstimmung mit der Planung
- Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen
- Anfertigen von Stromlaufplänen
6. Vorbereitung der Vergabe
- Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
- Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
7. Mitwirken bei der Vergabe
- Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen
- Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern und Erstellen eines Vergabevorschlages
- Mitwirken beim Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung
- Mitwirken bei der Auftragserteilung
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
- Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
- Mitwirken bei dem Führen eines Bautagebuches
- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
- Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel
- Rechnungsprüfung
- Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
- Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle
- Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
- Durchführen von Leistungs- und Funktionsmessungen
- Ausbilden und Einweisen von Bedienungspersonal
- Überwachen und Detailkorrektur beim Hersteller
- Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen von Ablaufplänen (Netzplantechnik für EDV)
9. Objektbetreuung und Dokumentation
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
- Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistungen auftreten
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
- Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
- Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation
- Ingenieurtechnische Kontrolle des Energieverbrauchs und der Schadstoffemission