Leistungsspektrum

Unsere Arbeitsbereiche umfassen die Beratung und Planung sämtlicher technischen Anlagen eines Gebäudes gemäß Kostengruppe 400 der DIN 276, als da wären:

  • KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
  • KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
  • KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
  • KG 440 Elektrische Anlagen
  • KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
  • KG 460 Förderanlagen
  • KG 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
  • KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation
  • KG 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
  • KG 550 Technische Anlagen in Außenanlagen und Freiflächen

Zu den darüber hinausgehenden speziellen Angeboten gehören:

  • Planung von Leitungstrassen einschließlich des Genehmigungsverfahrens
  • Konzeption und Planung von Daten- und Informationsnetzen
  • Gutachtertätigkeit auf dem Gebiet der Heizungstechnik, Sanitärtechnik und Lüftungstechnik

Die Beratung erfolgt auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Sie umfasst folgenden Aufgabenumfang für die vorgenannten Kostengruppen:

Aufklappbare Texte

1. Grundlagenermittlung

  • Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Benehmen mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner, insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen
    Zusammenfassen der Ergebnisse
  • Systemanalyse (Klären der möglichen Systeme nach Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeit und Durchführbarkeit)
  • Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse für energiesparendes und umweltverträgliches Bauen

2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

  • Analyse der Grundlagen
  • Erarbeiten eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen
  • mit skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung
  • Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für jede Anlage
  • Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
  • Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
  • Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
  • Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse
  • Durchführen von Versuchen und Modellversuchen Untersuchung zur Gebäude- und Anlagenoptimierung hinsichtlich Energieverbrauch und Schadstoffemission (z.B. S02, NOx)
  • Erarbeiten optimierter Energiekonzepte

3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

  • Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf
  • Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
  • Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung
  • Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen)
  • Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
  • Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
  • Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  • Erarbeiten von Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für die Zentrale Leittechnik
  • Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
  • Detaillierter Vergleich von Schadstoffemissionen
  • Betriebskostenberechnungen
  • Schadstoffemissionsberechnungen
  • Erstellen des technischen Teils eines Raumbuchs als Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners

4. Genehmigungsplanung

  • Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden
  • Zusammenstellen dieser Unterlagen
  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

5. Ausführungsplanung

  • Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung
  • Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen)
  • Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
  • Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse
  • Prüfen und Anerkennen von Schalplänen desTragwerksplaners und von Montage- und Werkstattzeichnungen auf Übereinstimmung mit der Planung
  • Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen
  • Anfertigen von Stromlaufplänen

6. Vorbereitung der Vergabe

  • Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
  • Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

7. Mitwirken bei der Vergabe

  • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen
  • Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern und Erstellen eines Vergabevorschlages
  • Mitwirken beim Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
  • Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung

8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)

  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
  • Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
  • Mitwirken bei dem Führen eines Bautagebuches
  • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  • Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel
  • Rechnungsprüfung
  • Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle
  • Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
  • Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
  • Durchführen von Leistungs- und Funktionsmessungen
  • Ausbilden und Einweisen von Bedienungspersonal
  • Überwachen und Detailkorrektur beim Hersteller
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen von Ablaufplänen (Netzplantechnik für EDV)

9. Objektbetreuung und Dokumentation

  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistungen auftreten
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  • Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation
  • Ingenieurtechnische Kontrolle des Energieverbrauchs und der Schadstoffemission